Mitgliedschaft

Neue Mitglieder bei Jugendlichen, Damen und Herren nehmen wir gerne auf

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. (Anträge gibt es bei den Trainern und Vorstandsmitgliedern).

Über die Aufnahme der Mitgliedschaft entscheidet dann der Vorstand. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Eintrittsmonat bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht 4 Wochen vor dem 31.12. eines Kalenderjahres von einer Seite schriftlich gekündigt wird.

Alle Mitglieder erhalten eine jährliche Rechnung.

Der Aufnahmeantrag kann hier heruntergeladen werden.

Unsere Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins TTC BW Solingen 05 e.V. hat am 25.02.2019 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des TTC BW Solingen 05 e.V.

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Die Beiträge werden jeweils im ersten Quartal eines jeden Jahres per Rechnung versendet.

3. Der jährliche Beitrag für Mitglieder beträgt:             

  • 140,00 € für Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
  • 110,00 € für Kinder & Jugendliche (bis dem vollendeten 18. Lebensjahr)
  • 110,00 € für Senioren (ab dem vollendeten 65. Lebensjahr)
  • 40,00 € für Passive Mitglieder
  • 2/3 des geringeren Beitrages für Familienmitglieder im gleichen Haushalt *

4. Zahlungsbedingung: 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.

5. Mahngebühren: 4 Wochen nach Rechnungserhalt bekommt das Mitglied eine Zahlungserinnerung. Nach weiteren 4 Wochen wird die erste Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 5,00 € versendet. Nach weiteren 4 Wochen wird die zweite Mahnung mit Mahngebühren in Höhe 10,00 € versendet. Nach weiteren 4 Wochen kommt die dritte und letzte Mahnung mit Mahngebühren in Höhe von 15,00 €.

6. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

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Beispiel: Ein Vater und sein Sohn spielen beide beim TTC BW Solingen 05 e.V.. Beitrag Vater 140,00€, Beitrag Sohn 110,00€. Von den 110,00€ wird ein Drittel abgezogen. Macht für den Sohn einen Beitrag von 73,00€.