{"id":16,"date":"2019-08-29T15:34:15","date_gmt":"2019-08-29T15:34:15","guid":{"rendered":"http:\/\/ttcsolingen05.de\/?page_id=16"},"modified":"2023-06-20T20:14:21","modified_gmt":"2023-06-20T20:14:21","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ttcsolingen05.de\/?page_id=16","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Stand: 28.04.2023<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der im Jahre 2005 gegr\u00fcndete Tischtennissportverein f\u00fchrt den Namen \u201eTTC Blau-Wei\u00df Solingen 05 e.V.&#8220; Er hat seinen Sitz in Solingen und ist in das zust\u00e4ndige Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nr. 26742 eingetragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports und der Jugendhilfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n\n\n\n<p>a) entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, \u00dcbungs- und Kursbetriebes f\u00fcr alle Bereiche, einschlie\u00dflich des Freizeit- und Breitensports,<br>b) die Durchf\u00fchrung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes,<br>c) die Durchf\u00fchrung von sportspezifischen Vereinsveranstaltungen,<br>d) die Beteiligung an Turnieren und Vorf\u00fchrungen, sportlichen Wettk\u00e4mpfen,<br>e) die Durchf\u00fchrung von allgemeinen und sportorientierten Jugendveranstaltungen und -Ma\u00dfnahmen,<br>f) Aus-\/Weiterbildung und Einsatz von sachgem\u00e4\u00df ausgebildeten \u00dcbungsleitern, Trainern und Helfern,<br>g) die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und Spielgemeinschaften,<br>h) Angebote der Jugendsozialarbeit und der bewegungsorientierten Jugendarbeit<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Verbandsmitgliedschaften<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist Mitglied<\/p>\n\n\n\n<p>a) im Stadtsportbund Solingen und<br>b) in den f\u00fcr die betriebenen Sportarten zust\u00e4ndigen Fachverb\u00e4nden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein erkennt die Satzungen, Ordnungen und Wettkampfbestimmungen der B\u00fcnde und Verb\u00e4nde nach Absatz 1 als verbindlich an Um die Durchf\u00fchrung der Vereinsaufgaben zu erm\u00f6glichen, kann der Gesamtvorstand den Eintritt in B\u00fcnde, Verb\u00e4nde und Organisationen und \u00fcber den Austritt beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein zu richten. Der Aufnahmeantrag eines Minderj\u00e4hrigen bedarf der schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung und die Ordnungen in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss nicht begr\u00fcndet werden. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Aufnahme besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>aktiven Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>passiven Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>au\u00dferordentlichen Mitgliedern<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die Angebote des Vereins \/ der Abteilung, der sie angeh\u00f6ren, im Rahmen der bestehenden Ordnungen nutzen k\u00f6nnen und\/oder am Spiel- bzw. Wettkampfbetrieb teilnehmen k\u00f6nnen. F\u00fcr passive Mitglieder steht die F\u00f6rderung des Vereins oder bestimmter Vereinsabteilungen im Vordergrund. Sie nutzen die sportlichen Angebote des Vereins nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferordentliche Mitglieder sind juristische Personen. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann in einer Ehrungsordnung geregelt werden. Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag des Gesamtvorstandes per Beschluss mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Ihnen steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu. Sie k\u00f6nnen von der Beitragspflicht befreit werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>durch Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung);<\/li>\n\n\n\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein;<\/li>\n\n\n\n<li>durch Streichung aus der Mitgliederliste;<\/li>\n\n\n\n<li>durch Tod;<\/li>\n\n\n\n<li>durch Erl\u00f6schen der Rechtsf\u00e4higkeit bei juristischen Personen (au\u00dferordentlichen Mitgliedern)<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Der Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung) erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an die Gesch\u00e4ftsadresse des Vereins. Der Austritt kann zum Ende eines Jahres (31.12.) unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 4 Wochen erkl\u00e4rt werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unber\u00fchrt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde, insbesondere Trikots, sind dem Verein herauszugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung \u00fcberzahlter Beitr\u00e4ge zu.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Ausschluss aus dem Verein, Streichung aus der Mitgliederliste<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>grob gegen die Satzung oder Ordnungen schuldhaft verst\u00f6\u00dft;<\/li>\n\n\n\n<li>in grober Weise den Interessen des Vereins und seiner Ziele zuwiderhandelt;<\/li>\n\n\n\n<li>sich grob unsportlich verh\u00e4lt;<\/li>\n\n\n\n<li>dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch \u00c4u\u00dferung extremistischer Gesinnung oder durch Versto\u00df gegen die Grunds\u00e4tze des Kinder- und Jugendschutzes, schadet.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag auf Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied samt Begr\u00fcndung zuzuleiten. Das betroffene Mitglied wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen zu dem Antrag auf Ausschluss Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des betroffenen Mitglieds \u00fcber den Antrag mit einfacher Mehrheit zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden mittels Briefs mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Ausschluss kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz schriftlicher Mahnung mit der Zahlung von Zahlungsverpflichtungen (Beitr\u00e4ge, Umlagen, Geb\u00fchren etc.) in Verzug ist. Der Beschluss \u00fcber die Streichung darf durch den Gesamtvorstand erst dann gefasst werden, wenn nach Versendung der Mahnung drei Wochen verstrichen sind und dem Mitglied in der Mahnung die Streichung bei Nichtzahlung angek\u00fcndigt worden ist. Der Beschluss \u00fcber die Streichung ist dem betroffenen Mitglied per Brief mitzuteilen. Handelt es sich bei dem auszuschlie\u00dfenden oder zu streichenden Mitglied um ein Mitglied des Gesamtvorstandes, dann entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren, Beitragseinzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet Beitr\u00e4ge zu zahlen. Es k\u00f6nnen zus\u00e4tzlich Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen, Geb\u00fchren f\u00fcr besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beitr\u00e4ge erhoben werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen Familienbeitr\u00e4ge festgesetzt werden. Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit minderj\u00e4hrigen Kindern. Minderj\u00e4hrige Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit als erwachsene Mitglieder beitragsm\u00e4\u00dfig veranlagt. Das betroffene Mitglied wird vorab rechtzeitig dar\u00fcber informiert.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit s\u00e4mtlicher Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Umlagen entscheidet der Gesamtvorstand durch Beschluss. Umlagen k\u00f6nnen bis zur H\u00f6he des Dreifachen des j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Beschl\u00fcsse \u00fcber Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern bekannt zu geben. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein \u00c4nderungen der Bankverbindung, der Anschrift sowie der E-Mail-Adresse mitzuteilen. Von Mitgliedern, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Beitrag zum F\u00e4lligkeitstermin eingezogen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der ausstehende Beitrag ist dann bis zu seinem Eingang gem\u00e4\u00df \u00a7 288 Abs. 1 BGB mit 5 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz nach \u00a7 247 BGB zu verzinsen. F\u00e4llige Beitragsforderungen k\u00f6nnen vom Verein au\u00dfergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen Beitragsleistungen oder -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erlassen. Der Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag) wird im 1. Quartal eines jeden Jahres berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Mitgliedern, die im Laufe eines Jahres eintreten, wird der Beitrag vom Eintrittsmonat bis zum 31.12. berechnet. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10 Mitgliederrechte minderj\u00e4hriger<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vereinsmitglieder Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und andere Personen, die als gesch\u00e4ftsunf\u00e4hig im Sinne der Regelungen des BGB gelten, k\u00f6nnen ihre Antrags- und Rederechte in der Mitgliederversammlung nicht pers\u00f6nlich, sondern nur durch die gesetzlichen Vertreter aus\u00fcben. Alle weiteren Mitgliedschaftsrechte, insbesondere die Nutzung der sportlichen Vereinsangebote, k\u00f6nnen diese Mitglieder pers\u00f6nlich aus\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>Minderj\u00e4hrige Mitglieder zwischen dem vollendeten 14. und dem vollendeten 18. Lebensjahr \u00fcben ihre Mitgliedschaftsrechte im Verein pers\u00f6nlich aus. Ihre gesetzlichen Vertreter sind von der Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte ausgeschlossen, sind aber berechtigt, an Mitgliederversammlungen teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11 Ordnungsgewalt des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Regelungen dieser Satzung sowie der Vereinsordnungen zu beachten, einzuhalten und insbesondere den Anweisungen und Entscheidungen der Vereins-organe, Mitarbeiter und \u00dcbungsleiter Folge zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Verhalten eines Mitglieds, das nach \u00a7 8 Abs. 1 dieser Satzung zum Vereinsausschluss f\u00fchren kann, kann auch nachfolgende Vereinsstrafen nach sich ziehen:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Ordnungsstrafe bis zu 500,00 Euro.<br>b) befristeter bis maximal sechsmonatigen Ausschluss vom Trainings- und \u00dcbungsbetrieb.<br>c) Ausschluss aus dem Verein.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Verfahren wird vom Gesamtvorstand eingeleitet. Das betroffene Mitglied ist \u00fcber die zu verh\u00e4ngende Vereinsstrafe samt Begr\u00fcndung zu informieren und wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist ist vom Gesamtvorstand unter Ber\u00fccksichtigung der Stellungnahme des betroffenen Mitglieds mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Vereinsstrafe zu entscheiden. Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich mit Gr\u00fcnden mittels Briefs mitzuteilen. Die Vereins-strafe wird mit Bekanntgabe an das betroffene Mitglied wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem betroffenen Mitglied steht gegen den Beschluss \u00fcber die verh\u00e4ngte Vereinsstrafe kein Beschwerderecht zu. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12 Die Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Mitgliederversammlung;<\/li>\n\n\n\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand;<\/li>\n\n\n\n<li>der Gesamtvorstand;<\/li>\n\n\n\n<li>die Jugendversammlung.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung sollte jeweils im ersten Quartal des Folgejahres durchgef\u00fchrt werden.<br>Die Mitgliederversammlung wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Tagesordnung setzt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss fest. Es sind alle Mitglieder zur Teilnahme einzuladen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Sie muss einberufen werden, wenn von mindestens 25 % aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand verlangt wird. Gegenstand der Beschlussfassung einer derartigen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte. Erg\u00e4nzungen der Tagesordnung sowie weitere Antr\u00e4ge sind ausgeschlossen. Einberufungsform und \u2013Frist ergeben sich aus Absatz 3.<\/p>\n\n\n\n<p>Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes geleitet. Ist kein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollf\u00fchrer. Der Versammlungsleiter kann die Leitung der Versammlung auf eine andere Person \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn geheime Abstimmung beantragt wird, entscheidet dar\u00fcber die Mitgliederversammlung. Eine geheime Abstimmung ist durchzuf\u00fchren, wenn dies von mindestens einem F\u00fcnftel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes. Stimmenthaltungen werden als ung\u00fcltige Stimmen gewertet und nicht mitgez\u00e4hlt. Zur \u00c4nderung der Satzung und zur \u00c4nderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 14. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden und ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands und des Gesamtvorstands werden einzeln gew\u00e4hlt. Es ist der Kandidat gew\u00e4hlt, der die meisten g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Vorstandsmitglieder sind wirksam gew\u00e4hlt, wenn die gew\u00e4hlten Kandidaten das Amt angenommen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge zur Tagesordnung k\u00f6nnen von allen Mitgliedern in Textform unter Angabe des Namens gestellt werden. Die Antr\u00e4ge sind zu begr\u00fcnden und m\u00fcssen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand bis sp\u00e4testens 14 Tage nach Ver\u00f6ffentlichung der Einladung zur JHV eines jeden Jahres an den Vorstand gerichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14 Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme der Berichte des Gesamtvorstandes;<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme der Haushaltsplanung durch den Gesamtvorstand;<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des Kassenpr\u00fcfberichtes;<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung des Gesamtvorstandes;<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes, soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt;<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer;<\/li>\n\n\n\n<li>\u00c4nderung der Satzung und Beschlussfassung \u00fcber Aufl\u00f6sung oder Fusion des Vereins;<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15 Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. und 2.Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Personen (Schriftf\u00fchrer und Kassierer).<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Bestellung der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer betr\u00e4gt zwei Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgabe des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist die Leitung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung oder Ordnung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann Aussch\u00fcsse bilden und f\u00fcr herausgehobene Aufgaben Beauftragte ernennen.<\/p>\n\n\n\n<p>Personalunion zwischen den einzelnen \u00c4mtern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist nicht zul\u00e4ssig. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand gew\u00e4hlt ist. Abwesende k\u00f6nnen gew\u00e4hlt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erkl\u00e4rt haben und die schriftliche Erkl\u00e4rung in der Mitgliederversammlung vorliegt. Scheidet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes w\u00e4hrend der laufenden Amtszeit vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sitzungen des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden durch den Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch ein anderes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes, einberufen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der sich im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder anwesend ist. Er kann Mehrheitsbeschl\u00fcsse im Umlauf-verfahren per E-Mail oder per Telefonkonferenz fassen, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung per E-Mail oder Telefonkonferenz mitwirken. In Telefonkonferenzen gefasste Beschl\u00fcsse sind innerhalb einer Woche schriftlich zu protokollieren. Per E-Mail gefasste Beschl\u00fcsse sind auszudrucken und zu archivieren. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes haben in der Sitzung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind zu protokollieren.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16 Der Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesamtvorstand besteht aus<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes,<\/li>\n\n\n\n<li>dem Sportwart,<\/li>\n\n\n\n<li>dem Jugendwart, ggf. weitere Warte<\/li>\n\n\n\n<li>den Abteilungsleitern.<br>Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:<\/li>\n\n\n\n<li>Aufstellung des Haushaltsplans und eventueller Nachtr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Vorlage von Jahresberichten f\u00fcr die Mitgliederversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss von Mitgliedern und Verh\u00e4ngung von Sanktionen<\/li>\n\n\n\n<li>kommissarische Berufung von Nachfolgern f\u00fcr ausgeschiedene Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Beitr\u00e4ge, Geb\u00fchren und Umlagen<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17 Abteilungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Innerhalb des Vereins k\u00f6nnen f\u00fcr unterschiedliche sportliche Aktivit\u00e4ten gesonderte Abteilungen eingerichtet werden. Die Abteilungen sind rechtlich unselbst\u00e4ndige Untergliederungen des Vereins. Der Gesamtvorstand kann die Gr\u00fcndung und Schlie\u00dfung von Abteilungen beschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Jede Abteilung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren einen Abteilungsleiter. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand best\u00e4tigt die Abteilungsleiter durch Beschluss. Die Best\u00e4tigung kann unter Angabe von Gr\u00fcnden abgelehnt werden. Die Mitglieder der Abteilung m\u00fcssen dann erneut einen Abteilungsleiter w\u00e4hlen. Wird der abgelehnte Abteilungsleiter erneut gew\u00e4hlt, best\u00e4tigt die Mitgliederversammlung den Abteilungsleiter. Lehnt die Mitgliederversammlung den gew\u00e4hlten Abteilungsleiter ab, muss die Abteilung einen neuen Abteilungsleiter w\u00e4hlen. Sollte die Abteilungsversammlung keinen Abteilungsleiter benennen, kann dieser vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand benannt werden. Die Abteilungsleiter sind Mitglied des Gesamtvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesamtvorstand kann einen Abteilungsleiter unter Angabe von Gr\u00fcnden durch Beschluss abberufen. Der betroffene Abteilungsleiter ist vorher anzuh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abteilungen k\u00f6nnen sich eine Abteilungsordnung geben. Die Abteilungsordnung bedarf der Genehmigung des Gesamtvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18 Die Vereinsjugend<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinsjugend ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und ist zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Jugendangelegenheiten des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinsjugend entscheidet \u00fcber die ihr \u00fcber den Haushalt des Vereins zuflie\u00dfenden Mittel. Organe der Vereinsjugend sind:<\/p>\n\n\n\n<p>a) der Jugendvorstand<br>b) die Jugendversammlung<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorsitzende der Vereinsjugend ist Mitglied des Gesamtvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Das N\u00e4here regelt die Jugendordnung, die von der Jugendversammlung des Vereins beschlossen werden kann und der Genehmigung des Gesamtvorstandes bedarf. Die Jugendordnung darf dieser Satzung nicht widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19 Verg\u00fctung der T\u00e4tigkeit der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte Mitarbeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage beschlie\u00dfen, dass Vereins- und Organ\u00e4mter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienst- oder Arbeitsvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalen Aufwandsentsch\u00e4digung gem. \u00a7 3 Nr. 26 a EStG ausge\u00fcbt werden. F\u00fcr die Entscheidung \u00fcber Vertragsbeginn, Vertragsinhalte und Vertragsende ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand zust\u00e4ndig. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann bei Bedarf und unter Ber\u00fccksichtigung der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage Auftr\u00e4ge \u00fcber T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen eine angemessene Verg\u00fctung oder Honorierung an Dritte vergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Erledigung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsaufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse und der Haushaltslage einen Gesch\u00e4ftsstellenleiter und\/oder Mitarbeiter f\u00fcr die Verwaltung einzustellen. Im Weiteren ist nur der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand erm\u00e4chtigt, zur Erf\u00fcllung der satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke Vertr\u00e4ge mit \u00dcbungsleitern abzuschlie\u00dfen. Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht hat der Vorsitzende oder im Verhinderungsfall ein anderes Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die ihnen durch die T\u00e4tigkeiten im Auftrag des Vereins entstanden sind. Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendung mit pr\u00fcff\u00e4higen Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Einzelheiten k\u00f6nnen in einer Finanzordnung geregelt werden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer und zwei Ersatzkassenpr\u00fcfer, die nicht dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand oder Gesamtvorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Amtszeit der Kassenpr\u00fcfer und der Ersatzkassenpr\u00fcfer betr\u00e4gt 2 Jahre.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wiederwahl f\u00fcr eine weitere Amtszeit ist zul\u00e4ssig. Die Mitgliederversammlung kann stattdessen oder zus\u00e4tzlich beschlie\u00dfen, dass der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand qualifizierte Dritte mit der Pr\u00fcfung der Ordnungsgem\u00e4\u00dfheit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung beauftragt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen einmal j\u00e4hrlich die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen und erstatten der Mitgliederversammlung dar\u00fcber einen Bericht. Die Kassenpr\u00fcfer sind zur umfassenden Pr\u00fcfung aller Kassen und aller Unterlagen in sachlicher und rechnerischer Hinsicht berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 21 Vereinsordnungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit die Satzung nicht etwas Abweichendes regelt ist der Gesamtvorstand erm\u00e4chtigt durch Beschluss nachfolgende Ordnungen zu erlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>a) Beitragsordnung<br>b) Finanzordnung<br>c) Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Abteilungen k\u00f6nnen Abteilungsordnungen beschlie\u00dfen; die Jugendversammlung kann eine Jugendordnung beschlie\u00dfen. Abteilungsordnungen und die Jugendordnung bed\u00fcrfen der Genehmigung des Gesamtvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 22 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger, deren Verg\u00fctung den Ehrenamtsfreibetrag gem. \u00a7 3 Nr. 26 a EStG im Jahr nicht \u00fcbersteigt, haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein haftet gegen\u00fcber den Mitgliedern im Innenverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 23 Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,<\/li>\n\n\n\n<li>das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und<\/li>\n\n\n\n<li>Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbeh\u00f6rde nach Artikel 77 DS-GVO.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<br>Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz kann der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten bestellen.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 24 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitglieder-Versammlung beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschlie\u00dft, sind im Falle der Aufl\u00f6sung die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands die Liquidatoren des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an den Solinger Sportbund, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:20px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 25 G\u00fcltigkeit dieser Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 28.04.2023 beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle bisherigen Satzungen treten zu diesem Zeitpunkt damit au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand: 28.04.2023 \u00a7 1 Name, Sitz, Eintragung und Gesch\u00e4ftsjahr Der im Jahre 2005 gegr\u00fcndete Tischtennissportverein f\u00fchrt den Namen \u201eTTC Blau-Wei\u00df Solingen 05 e.V.&#8220; Er hat seinen Sitz in Solingen und ist in das zust\u00e4ndige Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nr. 26742 eingetragen. 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